Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DK-Production GmbH

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der DK-Production GmbH und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung, den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der DK-Production GmbH zum Gegenstand haben.

2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DK-Production GmbH erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich an.

3. Die nachstehenden AGB der DK-Production GmbH gelten insbesondere auch dann, wenn bei entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden dieser Leistungen der DK-Production GmbH insoweit vorbehaltlos in Anspruch bzw. entgegennimmt.

4. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis gestattet, Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

5. Der Kunde stimmt der Speicherung relevanter Daten durch DK-Production GmbH zu. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote der DK-Production GmbH sind grundsätzlich 30 Tage freibleibend und unverbindlich.

2. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MwSt..

3. Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den Kunden nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen bei der DK-Production GmbH zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der Serviceleistungen zustande.

4. DK-Production GmbH ist in der Entscheidung über die Auftragsannahme frei.

5. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.

II. Vermietung

§3 Gewährleistung und Haftung

1. DK-Production GmbH verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit dem Kunden zu überlassen. Die Übergabe erfolgt ab Lager DK-Production GmbH. Eine Anlieferung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung gegen Berechnung der Kosten. DK-Production GmbH ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§4 Versand und Gefahrenübergang

1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden auf dem von der DK-Production GmbH gewählten Versandweg, es sei denn, der Kunde schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.

2. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager der DK-Production GmbH ein.

3. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personen aufgestellt, bedient und aufgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt DK-Production GmbH zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Geräte Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder- Schwankungen hat der Kunde einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Kunde den Mangel zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet der DK-Production GmbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

4. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Kunde der DK-Production GmbH dies unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei.

5. Der Kunde sichert der DK-Production GmbH zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist die DK-Production GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den der DK-Production GmbH nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§5 Untervermietung

1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung der DK-Production GmbH gestattet.

2. Das gemietete Material bleibt Eigentum der DK-Production GmbH. Es ist nicht gestattet, das Material mit Rechten Dritter zu belasten.

§6 Gewährleistungsansprüche

Die Gewährleistungsansprüche des Kundens setzt voraus, dass der Kunde die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gemäß §4 überprüft hat und den Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitteilt. Liegt ein Mangel vor, so ist die DK-Production GmbH nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die DK-Production GmbH zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Übrigen sind ausgeschlossen.

§6 Schadensersatz

1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Kunden, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung.

2. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln der DK-Production GmbH beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von der DK-Production GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie im Auftrag der DK-Production GmbH arbeitenden Mitarbeiter und Subunternehmer.

3. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Mischpulte, Medienservern, Computergesteuerte Beleuchtungssysteme usw.) ohne Fachpersonal der DK-Production GmbH wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Kunden obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

4. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §6 genannten Haftungsbeschränkungen.

§7 Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der DK-Production GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

III. Verkauf

§8 Allgemeines

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht, Verpackungs- und Versicherungskosten.

§9 Lieferzeit

1. Sofern nichts anders vereinbart ist, bestimmt die DK-Production GmbH Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und preiswerteste Möglichkeit gewählt wird.

2. Die DK-Production GmbH darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann die DK-Production GmbH die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

3. Liefertermine und Lieferfristen müssen der DK-Production GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager der DK-Production GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Werden nachträgliche Vertragsverhandlungen vereinbart, ist erforderlichen falls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten der DK-Production GmbH eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und die Ware der DK-Production GmbH nicht beschafft werden kann, ist die DK-Production GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat sich die DK-Production GmbH zu erklären, ob die DK-Production GmbH von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

5. Schadenseratzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er der DK-Production GmbH eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der DK-Production GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische vorhersehbare Schäden haftet die DK-Production GmbH darüber hinaus auch, wenn der DK-Production GmbH durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der DK-Production GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden ist.

§10 Eigentumsvorbehalt

1. Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der DK-Production GmbH.

2. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind der Verkäufer und der Käufer darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Pfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.

IV. Dienstleistungen

§11 Arbeitszeit

1. Vereinbarte Tagespauschalen sind auf eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden bezogen.

2. Ist die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als zehn Stunden auf der Produktion erforderlich, gilt je angefangener Stunde ein Zehntel der vereinbarten Tagespauschale als vereinbart. Ab der fünfzehnten Stunde Anwesenheit werden pauschal 2 Tagespauschalen fällig. Zusätzliche Leistungen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen auszuhandeln.

3. Offdays werden mit 50% der Tagespauschale berechnet.

4. Reisetage bis zu 8 Std werden mit 50% der Tagespauschale berechnet Reisetage über 8 Std werden mit einer vollen Tagesgage berechnet.

5. Die Reisezeit vom Hotel zum Veranstaltungsort und umgekehrt gilt als Arbeitszeit.

$12 Transport zum Veranstaltungsort

1. Bei Anreise mit einem eigenen PKW werden 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet. Anreisen per DB (Eisenbahn) werden in der 2. Klasse ohne Bahncard abgerechnet. Anreisen per öffentlichen Verkehrsmittel werden laut Ticket abgerechnet.

2. Bei der Gestellungen von Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbeteilungsanteils angestrebt. Dieser darf aber 500 Euro nicht übersteigen.

3. Flugreisen sind immer mit DK-Production GmbH abzustimmen. Es sind nach Möglichkeit Flüge mit StarAlliance zu buchen. Bei Flügzeiten über 6 Stunden ist Business Class zu buchen.

 

 

§13 Arbeitssicherheit

1. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig (in der Regel spätestens 48 Stunden vorher) zu informieren.

2. Der Auftragnehmer führt ausdrücklich keine Höhenarbeiten aus. Höhenarbeiten sind z.B. Arbeiten in Personenliften, auf Leitern über 3m Arbeitshöhe, seilgestützt oder artverwandt.

§14 Verpflegung / Catering

1. Dem Auftragnehmer wird ab Arbeitsbeginn eine angemessene Verpflegung für die Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Kalte Getränke stehen ihm während der gesamten Arbeitszeit zur Verfügung.

2. Ist das Catering unzureichend oder nicht vorhanden, werden die landesüblichen Verpflegungspauschalen berechnet. Bei Produktionen mit Heimübernachtungen wird pro Tag eine halbe Pauschale berechnet. Eine weitere Staffelung nach Anwesenheitsstunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Ist auf einer Produktion kein Catering verfügbar bzw. nicht geplant, so ist dies dem Auftragnehmer frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

§15 Zahlungsziel / Widerspruch

1. Das Zahlungsziel der gestellten Rechnungen beträgt zehn Werktage ab Rechnungsdatum.

2. Widersprüche gegen die gestellten Rechnungen müssen binnen fünf Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Die Schriftform ist erfüllt, wenn der Einspruch per Telefax zugestellt wird. Eine EMail gilt erst dann als zugestellt, wenn dem Auftraggeber eine Lesebestätigung des Auftragnehmers vorliegt.

3. Hiervon abweichende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden.

4. Ein Skontoabzug von den gestellten Rechnungen wird ausdrücklich nicht gewährt.

§16 Stornierungen

Bei einer Stornierung 7 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% berechnet.

Bei einer Stornierung 5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 75% berechnet.

Bei einer Stornierung 2 Tag vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschale von 100% berechnet.

 

 

§17 Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der DK-Production GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Recklinghausen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Bestimmungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.

 

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© DK-Production GmbH, Daniel Kaminski